Unsere AGB’s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HEST Dienstleistungen GmbH

§1 Geltungsbereich
1.1.
Unsere Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen zu diesen AGB. Mit Abschluss des Vertrages hat der Auftraggeber diese AGB akzeptiert und anerkennt deren Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von den gegenständlichen abweichen, sind für die HEST Dienstleistungen GmbH nur verbindlich, soweit sie von HEST schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

1.2.
Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3.
Abweichende AGBs unserer Kunden gelten selbst bei Kenntnis von uns nur dann, soweit sie von uns schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

1.4
Auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese AGBs Anwendung, soweit sie nicht zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

§2 Vertragsabschluss
2.1.
Unsere Angebote inklusive dazugehöriger Unterlagen gelten stets freibleibend.

2.2.
Aufträge und Bestellungen des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragsnehmers als angenommen.

2.3.
Die gänzliche oder teilweise Vergabe des Auftrages an Subunternehmerbleibt der HEST Dienstleistungen GmbH vorbehalten.

2.4.
Mitarbeiter oder sonstige von der HEST Dienstleistungen GmbH herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt, sofern die HEST Dienstleistungen GmbH nichts Gegenteiliges, insbesondere eine Bevollmächtigung befugter Arbeitnehmer, mitgeteilt hat.

§3 Warnpflicht
Der Kunde ist verpflichtet, der HEST Dienstleistungen GmbH vor Durchführung der Arbeiten alle Hinweise auf Gefahren, besondere Gefahrenmerkmale gemäß Arbeitnehmerschutz, Arbeitserschwernisse sowie allfällige Besonderheiten der Bodenverhältnisse, auf welche bei der Leistungserbringung bedacht genommen werden muss, schriftlich bekannt zu geben. Die Haftung für Schäden, welche aus derartigen Gefahrenquellen resultieren  und der HEST Dienstleistungen GmbH nicht bekannt gegeben wurden und  von dieser bzw. ihren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig  verursacht wurde ist ausgeschlossen.

§4 Gewährleistung
4.1.
Die HEST Dienstleistungen GmbH leistet Gewähr, dass ihre Leistungen die im Vertrag bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Für untaugliche Stoffbeistellungen bzw. unrichtige Anweisungen wird seitens der HEST Dienstleistungen GmbH keine Haftung übernommen. Die HEST Dienstleistungen GmbH hat den Kunden nur zu warnen, wenn diese bei gehöriger und von ihr zu erwartender Sachkenntnis die Untauglichkeit des zur Verfügung gestellten Stoffes bzw. die Unrichtigkeit der Anweisung erkennen musste. Für Mängel und Schäden, für welche die Stoffeigenschaft bzw. die Anweisung, vor welcher gewarnt wurde, kausal war, ist die HEST Dienstleistungen GmbH weder schadenersatz-noch gewährleistungspflichtig.

4.2.
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. In allen anderen Fällen entsteht der Gewährleistungsanspruch nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel binnen 14 Tage schriftlich angezeigt hat. Die Verletzung der Rügeobliegenheit bei Unternehmensgeschäften führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Die Verjährungsfrist: Gewährleistungsansprüche sind binnen 6 Monate ab Übergabe/Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen.

4.3.
Reklamationen wegen angeblich falscher, nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferungen Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich zu erheben. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch ersatzpflichtig für dadurch entstehende Mehrkosten.

§5 Haftung, Geltendmachung von Ansprüchen
5.1.
HEST Dienstleistungen GmbH haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit)

5.2
Die Haftung von HEST Dienstleistungen GmbH ist begrenzt mit dem Auftragswert. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verlust binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens binnen 3 Jahren geltend zu machen.

§6 Besondere Bestimmungen für Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich Winterdienst
6.1.
Die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen zu den vereinbarten Zeiten erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung). Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen; die HEST Dienstleistungen GmbH haftet keinesfalls weitergehender als der Kunde selbst. Bestehen aufgrund von ortspolizeilichen Verordnungen (§93 Abs. 4 und §94d Z18 StVO) von §93 StVO abweichende Regelungen, ist der Kunde verpflichtet, die HEST Dienstleistungen GmbH – bei sonstigem Haftungsausschluss – bekanntzugeben. Die HEST Dienstleistungen GmbH trifft diesbezüglich keine Nachforschungspflicht. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach, trifft die HEST Dienstleistungen GmbH keine wie immer geartete Haftung.

6.2.
Sollte die maschinelle Schneeräumung und Streuung aufgrund von Hindernissen nicht möglich sein, so kann die HEST Dienstleistungen GmbH die Arbeiten in diesem Bereich nicht durchführen und ist auch von der Haftung befreit.

6.3.
Falls der Kunde keine konkrete Darstellung der für den Winterdienst vorgesehenen Flächen (Plan) übermittelt, wird die HEST Dienstleistungen GmbH den Winterdienst nur auf jenen Flächen durchführen, bei welchen sie annimmt, dass diese Vertragsgegenstand sind. Falls durch die Nichtvorlage oder verspätete Vorlage eines Plans Flächen nicht oder nur unzureichend geräumt werden und dadurch Schäden auftreten, übernimmt die HEST Dienstleistungen GmbH keine Haftung und der Kunde ist verpflichtet, HEST Dienstleistungen GmbH auch bei direkter Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

6.4.
HEST Dienstleistungen GmbH hat nach Übermittlung der Planskizze die Winterdiensttätigkeiten spätestens ab dem dritten darauf folgenden Werktag entsprechend den Abgaben in der Planskizze durchzuführen und ist ab diesem Zeitpunkt für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes verantwortlich.

6.5.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz von Salz zu Schäden an benachbarten Pflanzen etc. führen kann. Weiters können auch im Zuge der ordnungsgemäßen Räumung Schleifspuren am Boden oder entlang von Randsteinen, Kanaldeckeln etc. auftreten. Derartige Schäden an Pflanzen, Gebäuden, Bodenflächen etc. des Kunden führen zu keinen Schadensersatzpflichten von HEST Dienstleistungen GmbH und es verpflichtet sich der Kunde bei einer direkten Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. Eigentümer benachbarter Grundstücke etc.) die HEST Dienstleistungen GmbH völlig schad- und klaglos zu halten.

6.6.
HEST Dienstleistungen GmbH haftet nicht für Schäden an Randsteinen, Gebäuden, etc., die im Zuge der üblichen Schneeräumungstätigkeiten entstehen (z.B. das Lockerwerden, Wegbrechen oder Abbrechen von Kanten und Randsteinen durch den Anpressdruck des Räumgutes oder durch das Anfahren bei üblicher Geschwindigkeit), wenn dieser Schaden bei ordnungs- und normgerechter Ausführung und Erhaltung der Randsteine, Gebäude, etc. nicht entstanden wäre. Überhaupt ist die Haftung eingeschränkt auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtenverletzung.

6.7.
Haftungsausschluss für Schäden, welche durch die Lagerung oder das Zusammenschieben von Schnee entstehen.

6.8.
Haftungsausschluss für Schäden die durch Räumgeräte und Streumaterial an Verkehrsflächen, Grünanlagen und deren Einfassungen entstanden sind, wenn deren Abgrenzung bei Schneelage nicht eindeutig ersichtlich ist. Auch für Frostausbrüche kann keine Haftung übernommen werden.

6.9.
Es besteht keine Haftung für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist (zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, ).

6.10
Im Falle von wetterbedingten Extremsituationen (zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauerndem gefrierenden Regen) kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Leistungen werden spätestens 4 Stunden nach Normalisierung der Situation und/oder des Verkehrs, erforderlichenfalls im eingeschränkten Ausmaß, durchgeführt.

6.11.
Es besteht keine Haftung für Unfälle, die sich auf bereits geräumten und nachträglich durch Dritte (zB ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, spielenden Kinder, Schmelzwasser usw.) verunreinigten Flächen ereignen.

6.12.
Ebenso besteht keine Haftung für Schäden, die auf Verunreinigungen durch Schmelzwasser oder Dachlawinen, zurückzuführen sind, es sei denn, die HEST Dienstleistungen GmbH wurde gesondert mit der Tauwetterkontrolle beauftragt.

6.13.
Die HEST Dienstleistungen GmbH haftet auch nicht für Schäden, welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten.

6.14.
Der Kunde hat durch HEST Dienstleistungen GmbH verursachte, offensichtliche Schäden – bei sonstigem Haftungsausschluss – an seinen Objekten längstens binnen fünf Tagen ab deren Erkennbarkeit, bei nicht offensichtliche Schäden, die erst bei einer genaueren Überprüfung auffallen, spätestens bis zum 15. April der jeweiligen Winterdienstsaison an die HEST Dienstleistungen GmbH jeweils schriftlich zu melden. Dritten gegenüber ist die Haftung aus der gegenständlichen Geschäftsbeziehung auf 3 Monate nach Saisonende beschränkt.

6.15.
Wird die HEST Dienstleistungen GmbH mit Schneebeseitigungsarbeiten am Dach beauftragt, ist der Auftraggeber für die Beurteilung der Einsturzgefahr des Daches verantwortlich. Gegebenenfalls ist vom Auftraggeber für eine solche Beurteilung eigenverantwortlich ein Statiker beizuziehen.

§7 Vertragsdauer
Sofern die Vertragsdauer im Auftrag nicht geregelt ist, gelten Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ordentliche Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen können von allen Vertragsparteien schriftlich zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

§8 Rücktritt vom Vertrag
8.1.
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Liefer- bzw. Leistungsverzuges kann nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierwöchigen, schriftlich gesetzten Nachfrist erfolgen. Ein Rücktritt ist nicht möglich bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Lieferungen und Leistungen, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind.

8.2.
Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

8.3.
Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann die HEST Dienstleistungen GmbH ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, es sei denn der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu.

§9 Zahlungsverzug
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig. Bei Zahlungsverzug eines Kunden werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. HEST Dienstleistungen GmbH ist zusätzlich berechtigt, Zinseszinsen zu beanspruchen, sowie eine Mahngebühr von € 15,- pro Mahnung einzuheben.

§10 Zurückbehaltung, Aufrechnung
10.1.
Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche kein Recht auf Zurückbehaltung des Werklohnes oder Aufrechnung zu.

10.2.
Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

§11 Gerichtsstand
Zuständig für alle sich aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten sind die für den Sitz der HEST Dienstleistungen GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht Mattersburg bzw. Eisenstadt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie der Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht.

HEST Dienstleistungen GmbH
Mühlgasse 26
7023 Zemendorf

Herausgegeben im September 2018